René Szillat hat die Fahrschule am 01. September 1994 in Crivitz gegründet. Bereits wenige Wochen nach der Geschäftseröffnung wurde klar, dass er es nicht mehr allein schaffen konnte, die Fahrschüler zu ihrer vollsten Zufriedenheit zum Führerschein zu führen. Es musste Hilfe her. Seit Anfang 1995 gab es, bis auf kurze Ausnahmen, stets mitarbeitende Fahrlehrer. Es gab geburtenstarke, aber auch geburtenschwache Jahrgänge. Sicher führte René das „Schiff“ durch alle Gezeiten!
Seit dem 20.12.2012 gibt es die Fahrschule nun in der jetzigen Rechtsform „Fahrschule GO-SZILLAT UG.“.
Der Umzug in die Räumlichkeiten der Firma Mohn in der Friedensstraße 2 in Crivitz war die logische Konsequenz aus der stets wachsenden Fahrschülerzahl.
Die Fahrschule GO-SZILLAT U.G. bildet Fahrschüler in allen Motorrad-Führerscheinklassen aus sowie natürlich auch PKW- und –Anhänger-Fahrschüler. Zudem werden Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) und die Verkehrspädagogische Teilmaßnahme der Fahreignungsseminare (FES) angeboten. Seit einigen Jahren stehen auch fest im Programm Seminare für Jedermann namens „Apropos Verkehrssicherheit“, wovon momentan nur die „Seniorensparte“ des CCC ´84 Gebrauch macht. Dieses Seminarprogramm wird durch mich im Auftrage der Landesverkehrswacht MV durchgeführt und ist für die Teilnehmer kostenlos. Schauen Sie einfach bei der Fahrschule GO-SZILLAT UG. rein, denn es ist für jeden etwas dabei!
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt. (Mindestalter bei BE 18 Jahre und bei BE17 17 Jahre)
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. (Mindestalter 18 Jahre)
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B. (Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B, 4 Doppelstunden Theorieausbildung im klassenspezifischen Unterrichtsstoff der Zweiradklassen und 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf Fahrzeugen der Klasse A1)
Alle Krafträder und dreirädrigeKraftfahrzeuge. (Mindestalter beim Direkteinstieg 24 Jahre)
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über70 kW Motorleistung abgeleitet sind. (Mindestalter 18 Jahre)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.